Boykott in Hessen vor erster juristischer Auseinandersetzung. AStA FH Frankfurt legt Beschwerde beim VGH Kassel ein.
Pressemitteilung des AStA FH Frankfurt und des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
Aktuell läuft in Hessen, parallel zu den Boykotten von Studiengebühren in Hamburg und Nordrhein-Westfahlen, sowie zum Boykott der Verwaltungsgebühren in Thüringen ein Boykott allgemeiner Studiengebühren, die dort erstmalig zum Wintersemester 2007/08 erhoben werden. Die Rückmeldefristen und damit Stichtage liegen je Hochschule zwischen Mitte Juni und dem 20.August.
Von Seiten der Hochschulleitung sind nun erste repressive Maßnahmen getroffen, um die gelungene Durchführung des Boykotts zu verhindern. Heute hat der AStA der FH Frankfurt Beschwerde gegen den Beschluss des VG Frankfurt vom 31.07.1007 beim VGH Kassel eingelegt.
Die Beschwerde richtet sich insbesondere gegen die Feststellung des Verwaltungsgerichts, ein Aufruf zum Studiengebührenboykott wäre rechtswidrig. „Es kann nicht etwas rechtswidrig sein, das gesetzlich geregelt ist“, so Sören Steffe vom AStA-Vorstand. Das hessische Studienbeitragsgesetz sieht zwar vor, dass Studierende, die nicht zahlen, letztendlich exmatrikuliert werden sollen, jedoch müssen sie vorher schriftlich gemahnt werden. Diese Tatsache will der AstA den Studierenden per Brief mitteilen, jedoch verweigert das Präsiduim die Herausgabe der Adressen.
Unter den Studierenden herrscht derzeit große Unsicherheit. Die Hochschulleitung hatte in einem ersten Brief an alle Studierenden angekündigt, bei Zahlungsverweigerung sofort ohne weitere Mahnung die Zwangsexmatrikulation einzuleiten.
Eine deutliche Korrektur der Drohung im Rückmeldebescheid hat es bisher nicht gegeben. In den darauf ergangenen Gebührenbescheiden wurde nicht darauf hingewiesen, dass es zu einem Fehler gekommen sei. Stattdessen wurden alle Studierenden deutlich gewarnt, sich nicht am Boykott zu beteiligen. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, den Brief an alle Kommilitoninnen und Kommilitonen zu verschicken.
Während das Präsidium die Informationen der Studentenschaft blockiert, so wurde z.B. die Homepage des AStA ohne Rücksprache durch die FH vom Netz genommen, bewegt es sich selbst in einer Grauzone. Im Senat, dem höchsten demokratischen Gremium der Hochschule, gab es wiederholt Beschlüsse gegen Studiengebühren und es erging die Aufforderung, der Präsident, Prof. Dr. Wolf Rieck, möge sich dafür einsetzten, dass kein Boykottierender exmatrikuliert werde. “Der Präsident bricht seine Versprechen, Droh- und Zwangsmaßnahmen zu unterlassen, die er gegenüber den Studierenden im Hochschulsenat geäußert hat. Er ist hat dadurch wesentlich zum Klimawandel innerhalb der Hochschule beigetragen”, so Sören Steffe abschließend.
„Wir gehen davon aus, dass der VGH sich unserer Argumentation anschließt. Es ist ein Skandal, dass das Präsidium einzig mit Einschüchterung auf die berechtigten Proteste antwortet. Nach der erfolgreich eingereichten Verfassungsklage ist der Boykott der Gebühren ein berechtigtes und konsequentes Mittel, die Gebührenerhebung noch zu verhindern. Das Präsidium sollte unsere Forderungen nach ausfinanzierten Hochschulen und einer bedarfdeckenden Studienfinanzierung ernst nehmen und sich ihnen anschließen, statt autokratisch die Hochschulen zu entdemokratisieren und die studentische Interessenvertretung ihrer Rechte zu berauben.” Fredrik Dehnerdt, ABS
Weitere Infos zur Klage:
www.boykott-hessen.de
Für Rückfragen:
Sören Steffe, AstA FH Frankfurt 0175-2094327
Fredrik Dehnerdt, ABS 0163-7590842